Beantragung einer Therapie

Wie läuft die Beantragung einer Therapie ab? Zunächst wird in einem unverbindlichen Gespräch geklärt, ob eine Psychotherapie überhaupt indiziert ist. Des weiteren sollten beide, sowohl Betroffene(r) als auch Therapeutin ein "gutes Gefühl" haben, miteinander konstruktiv arbeiten zu können, weil, wie schon bei "Was ist eine Verhaltenstherapie" erwähnt, die therapeutische Beziehung sehr wichtig für den Verlauf einer Therapie ist.

In den weiteren zwei Erstgesprächen können andere wichtige Einzelheiten wie Biografie, Therapieziele und Erwartungen bezüglich der Therapie besprochen werden. Erst danach wird ein Antrag auf Psychotherapie gestellt.

Bei Beantragung der Kurz- oder Langzeittherapie muss zusätzlich ein Konsiliarbericht bei einem Arzt eingeholt werden (dies kann der eigene Hausarzt sein, ist aber nicht zwingend), damit festgestellt wird, dass die Beschwerden nicht körperlich, sondern psychisch bedingt sind. Vor der Beantragung der Kurz- oder Langzeittherapie sollten mindesten 2, höchstens aber 5 probatorische Sitzungen stattfinden, um nochmals die Notwendigkeit einer Verlängerung abzuklären.

Sind Plätze beim Therapeuten frei, kann bei Bewilligung der Therapie diese gleich begonnen werden. Jeder Therapiesuchende hat das Recht, sich bei mehreren Therapeuten umzusehen. Die Krankenkasse muss hierfür die Kosten der  Erstgespräche übernehmen. 

Je nach Beschwerden kann zunächst eine 12 Stunden umfassende Akuttherapie beantragt werden. Danach kann ein Kurzzeittherapieantrag über 12 Stunden gestellt werden. Dieser kann jederzeit auf 36 Stunden eines Langzeittherapieantrages verlängert werden. Oder es kann gleich nach 12 Stunden Akuttherapie eine 48-stündige Langzeittherapie beantragt werden. Nach Ablauf der Langzeittherapie kann nochmals um 20 Stunden verlängert werden. Deshalb umfasst eine Verhaltenstherapie höchstens 80 Stunden.


Bitte beachten Sie, dass von Ihnen verursachte Ausfallstunden (die nicht mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt wurden) vom Kostenträger (Kasse, Privatversicherung, Beihilfe, BG etc.) nicht übernommen werden. Solche Stunden stelle ich Ihnen in Höhe eines Stundensatzes (einer ausgefallenen Einzelstunde) privat in Rechnung.